Das Türkische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) in den §§ 495 ff. geregelt. Wenn der Todesfall eingetreten ist, soll im Normalfall der Nachlass unter den Erben verteilt werden (mirasın paylaşımı). Wie im deutschen Recht gibt es die gesetzliche Erbfolge, Erben aufgrund eines Testaments (vasiyetname) und Pflichtteilsberechtigte (saklı pay sahipleri).
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